Gasanlagenprüfungen

Wiederholungsprüfung bei Fälligkeit
Der Anteil der gasbetriebenen Kraftfahrzeuge am Gesamtbestand spielte bisher eine eher zu vernachlässigende Rolle. Aus den aktuellen Statistiken des KBA geht allerdings hervor, dass die Anzahl der?Gasfahrzeuge stetig steigt. Diese Entwicklung zeigt, dass das Interesse an gasbetriebenen Kraftfahrzeugen zunimmt. Der Grund für diese Entwicklung ist vor allem der reduzierte Mineralölsteuersatz für Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2019.
Die Wiederholungsprüfung umfasst folgende Prüfpunkte:
Folgende Papiere sind zur GSP mitzubringen:
Wurde die Wiederholungsprüfung positiv abgeschlossen, wird die Gasanlage bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen.